Allgemeine Geschäftsbedingungen


Vertragsabschluss
Der Besteller erhält vom Caterer eine detaillierte Offerte, die weder für den Besteller noch für den Caterer verbindlich ist. Bei Bestellung via online Catering Shop nimmt der Caterer nach Eingang der Offert-Anfrage Kontakt auf um die Details zu klären und erstellt eine detaillierte, unverbindliche Offerte. Nach einer allfälligen Bereinigung der Offerte bestätigt der Caterer den Auftrag in schriftlicher Form. Eine Vereinbarung kommt zustande, sobald der Besteller diesen Auftrag bestätigt. Erfolgt die Bestätigung nicht innert der vom Caterer gesetzten Frist, verliert die Offerte ihre Gültigkeit.

Mindestbestellwert: CHF 30.00 

Bei einem Bestellwert von weniger als CHF 30 wird die Differenz als Mindermengenzuschlag hinzugerechnet.

Bestell-Fristen
Kaffeepausen, Working Lunches, Aperos: 48h vor dem Anlass

Abendanlässe & Spezial Events
1 – 30 Personen: 2 Arbeitstage vor dem Anlass
31 – 100 Personen: 5 Arbeitstage vor dem Anlass
mehr als 100 Personen: 10 Arbeitstage vor dem Anlass

Wenn Bestellungen kurzfristig aufgegeben werden, muss dies telefonisch bestätigt werden.
Mit Einschränkungen im Angebot muss gerechnet werden.

Die Bestätigung des Anlasses und die endgültige Anzahl der Teilnehmer muss vom Besteller per E-Mail erfolgen, spätestens bis zur in der Offerte angegebenen Frist. Nach Ablauf dieser Frist wird die zuletzt bekannte Anzahl Personen voll verrechnet.

Annulationskosten für Anlässe bis 30 Personen
Bis 2 Arbeitstage vor dem Anlass: keine Kosten
Weniger als 2 Arbeitstage vor dem Anlass: 100%

Annulationskosten für Anlässe ab 31 bis 100 Personen
2 Arbeitstage vor dem Anlass: 100%
6 – 3 Arbeitstage vor dem Anlass: 50%
7 Arbeitstage vor dem Anlass: keine Kosten

Ab 101 Personen gemäss separater Bestätigung

Lieferzeiten
Montag bis Freitag: 07.00 – 17.00 Uhr.Andere Lieferzeiten nach Absprache.

Liefergebühren
Auf dem Geschäftsareal (Quai Zurich Campus)     
von 07.00 – 17.00 Uhr: keine Lieferpauschale
Ab 17.00 Uhr: Verrechnung der effektiven Mitarbeiterkosten

Ausserhalb Geschäftsareal: CHF 50.00    
Eine Lieferpauschale wird nur dann verrechnet, wenn die Lieferung von A nach B zeitmässig
mehr als 15 Minuten beansprucht oder der Warenwert kleiner als CHF 500.00 ist.

Mitarbeiterkosten ausserhalb der Liefertätigkeit für Ihre Anlässe
                      17 – 22 Uhr  / Ab 22 Uhr
Mitarbeitende: CHF 50.00 / 60.00 pro Stunde
Chef de Service: CHF 60.00 / 70.00 pro Stunde
Kadermitarbeitende:  CHF 70.00 / 80.00 pro Stunde
Es werden die effektiven Kosten verrechnet.

Zapfengeld
Für selbst mitgebrachte Getränke wird ein Zapfengeld in Höhe von CHF 20.00 pro 75cl-Fl. verrechnet.

Preise
Alle aufgeführten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und sind in Schweizer Franken.
Angebots- und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Mitarbeiterkosten und Liefergebühren werden gemäss Auflistung verrechnet.

Wir verlangen keine Vorauszahlung für interne Anlässe der Zurich Versicherung.

 

Allergiker-Information
Unsere Gerichte werden täglich frisch zubereitet in Küchen, in denen allergene Stoffe vorkommen. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung für sämtliche Informationen, die Zutaten und Inhaltsstoffe betreffen, welche eine Allergie auslösen könnten. Trotz aller dieser Vorsichtsmassnahmen können wir es nicht vollständig ausschliessen, dass über Kreuzkontamination allergene Stoffe in unsere Gerichte gelangen.

Abholung der bestellten Speisen und Getränke
Je nach gewähltem Angebot stellen wir Ihnen die bestellten Speisen und Getränke auch gerne zum Abholen bereit. Die Preise verstehen sich inklusive Geschirr und Verbrauchsmaterial. Nicht geöffnete und unbeschädigte Getränke nehmen wir gerne zurück. Wir stellen Ihnen den effektiven Getränkeverbrauch in Rechnung. Bitte vereinbaren Sie im Restaurant einen Termin für die Abholung. Beschädigtes oder fehlendes Geschirr wird dem Auftraggeber belastet.

Geschirr Miete – Ersatzkostenreglement für private Veranstaltungen
Wir verrechnen keine Geschirrmiete, wenn Sie bei uns einen Anlass buchen.
Bei Zulieferung gelten unsere Lieferkosten. Fehlendes oder beschädigtes Material wird wie folgt verrechnet:

Geschirr            
Teller, 28 cm      12.00 / Stk.
Teller, 24 cm      11.00 / Stk.
Teller, 18 cm       9.00 / Stk.
Salat-Teller klein 7.00 / Stk.
Suppenschale     7.00 / Stk.
Apero Food Gläser / Schalen   7.00 / Stk
Kaffeetasse mit Unterteller    12.00 / Stk.
Espressotasse mit Unterteller 12.00 / Stk.
          
Besteck            
Messer         7.00 / Stk.
Gabel           7.00 / Stk.
Suppenlöffel 7.00 / Stk.
Kaffeelöffel   3.00 / Stk.
Schöpfkelle 20.00 / Stk.
Zange         20.00 / Stk.

Gläser            
Champagnerglas   7.00 / Stk.
Rotweinglas          7.00 / Stk.
Weissweinglas      7.00 / Stk.
Wasserglas, 2.5 dl 5.00 / Stk.
           
Zubehör            
Korkenzieher    25.00 / Stk.
Grosses Messer 30.00 / Stk.
Schale               30.00 / Stk.
Platte                30.00 / Stk.
Korb                 25.00 / Stk.
Thermoskanne 25.00 / Stk.
           
Tischtücher und Servietten            
Tischtuch Stoff, weiss 1.4 x 1.9 m 15.00 / Stk.
Stoff-Serviette, weiss 50 x 50 cm 7.00 / Stk.

Rechnungsstellung und Bezahlung
Nach Durchführung des Anlasses erhält der Auftraggeber vom Caterer eine Rechnung mit detaillierter Auflistung, in welcher die bezogenen Leistungen (Essen, Getränke, Transport, Personal), die Mehrwertsteuer und allfällige Verluste beim Retourmaterial ausgewiesen werden. Die Rechnung ist innert 30 Tagen ohne Abzug eines Skontos zu begleichen.

Haftung des Veranstalters/Auftraggebers für Schäden
Der Veranstalter/Auftraggeber haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich
oder ihm selbst verursacht werden. Der Caterer kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherung, Kaution, Bürgschaft) verlangen.

Technische Einrichtung und Anschlüsse
Soweit der Caterer für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Veranstalters.
Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe an den Caterer. Er stellt den Caterer von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei. Die Verwendung von eigenen technischen/elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Caterers bedarf dessen schriftlicher Zustimmung.
 
Verlust und Beschädigung mitgebrachter Sachen
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Der Caterer übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Der Caterer ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Caterer abzustimmen. Werden durch das Anbringen/Aufstellen von Gegenständen Beschädigungen verursacht, so trägt der Veranstalter die Renovierungs-/Reparaturkosten.
Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, darf der Caterer die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbar ist Schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.